Schadensgutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) prasseln eine Vielzahl von Eindrücken auf einen nieder und oft fühlt man sich in diesem "Neuland" unbeholfen und unsicher, wenn man das bisher noch nicht erlebt hat. Nach dem ersten Schock und der Behandlung von eventuellen Verletzungen sollte man sich darum kümmern, dass der Schaden, den man erlitten hat, nicht auch noch zu einer nachhaltigen finanziellen und materiellen Schädigung führt.
Beim dem sogenannten „Schadensmanagement“ der Versicherung können, der Ein oder Andere Stolpersteine lauern.
Der normale Ablauf nach einem Unfall ist, dass die gegnerische Versicherung sich mit einem Schreiben bei ihnen melden wird. Mit der Übertragung der Schadensnummer wird auch Angeboten, dass ein Gutachter sich dem Schaden annimmt. Denke sie immer daran, der Schaden wird ihnen von einer Partei bezahlt, die versucht die Kosten möglichst gering zu halten.
Als Geschädigter haben sie aber grundsätzlich die freie Wahl eines Gutachters. Hier bietet sich ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger an, der die Schadensaufnahme vor Ort oder in der Werkstatt durchführt. Das Gutachten wird von uns nach den allgemeinen Standards erstellt und vor dem Versand an die Schädiger Versicherung mit ihnen besprochen.
Es ist immer ratsam, im Interesse ihrer Entschädigung nach einem Kfz-Unfall einen Rechtsbeistand neben einem unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen.
Die Kosten für das unabhängige und objektive Gutachten werden von der Versicherung des Schädigers übernommen, sobald die Bagatellschadensgrenze (ca. 700 Euro) überschritten wird. Ebenso wird die Versicherung die Kosten für den Rechtsbeistand übernehmen.
Die komplette Schadensabwicklung (vom Unfall bis zur Kostenerstattung) dauert im Regelfall 4 Wochen, es kann im Einzelfall jedoch auch schneller gehen. Bei Unklarheiten oder schleppendem Schriftwechsel der Versicherung mit dem Schädiger, kann diese Schadensregulierung auch bis zu 6 Wochen betragen.