Willkommen bei Ihrem Kfz-Sachverständiger in Neuss

Sie suchen einen vertrauensvollen und zuverläßigen Kfz Gutachter? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 

Wir beraten Sie gerne in bei Kfz Unfällen, Oldtimer/ Youngtimer Bewertungen oder beim Kauf oder in strittigen Fällen.

 

Seit 10 Jahren in und um Neuss tätig.

 

Schnell, kompetent und zuverlässig.

Unfallgutachten

Wertgutachten

Das sind Wir

Über Uns

Sie suchen nach einem Unfall einen Gutachter, der ihren Schaden bewertet?

Oder eine Beratung im Falle eines Autokaufs?

 

Wir das Sachverständigenbüro Betzholz in Neuss helfen ihnen gerne weiter und lassen sie nicht allein.

Unsere Leistungen

Erstellung von Unfallgutachten nach einem Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

 

Wertgutachten beim Verkauf ihres Autos oder zur Absicherung ihres "Liebhaberfahrzeugs"

 

Gutachterliche Stellungnahmen im Falle eines drohenden Rechtstreits

Unsere Grundsätze

Als freier und unabhängiger Sachverständiger arbeiten wir schnell und unterstützen sie bei allen Fragen rund um die Themen "Unfall/ Gutachten/ Oldtimer".

 

Ziehen sie uns frühzeitig hinzu und nicht erst wenn es zu spät ist.

Wer zum ersten Mal in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wird, kann nachvollziehen, dass man sich in diesem "Neuland" unbeholfen und unsicher fühlt. Klar, man gerät (hoffentlich) nicht zu oft in diese missliche Lage und kennt die Abläufe dementsprechend nicht. Das wichtigste ist die körperliche Unversertheit alle Beteiligten. Es gibt Unfälle da ist die Schuldfrage eindeutig, so dass man hier nicht erst nach dem Schuldigen suchen muss. Unmittelbar nach der Schadensmeldung des Unfallgegners bei seiner Versicherung läuft das Schadensmanagement der Versicherung an. Sie haben es aber in der Hand, dass ihr Schaden am Fahrzeug nicht zu einer nachhaltigen finanziellen und materiellen Schädigung für sie selbst führt.

 

Bei der Schadenabwicklung ihres Unfallschadens stehe Ich ihnen, als freier Kfz-Sachverständiger gerne zur Seite, nehme den Schaden an ihrem Fahrzeug bei ihnen oder der von ihnen gewählten Werkstatt auf und leite das von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten an die Schädigerversicherung weiter. Unkompliziert und ohne Lauferei.

 

Sie als Unfallgeschädigter haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen eigenen Kfz-Gutachter. Die Kosten für das unabhängige und objektive Gutachten werden von der Versicherung des Schädigers übernommen, sobald die Bagatellschadensgrenze (ca. 700 Euro) überschritten wird. Außerdem haben Sie die Wahl die Angelegenheit mit oder ohne Rechtsbeistand abwickeln zu lassen. Es ist jedoch ratsam, im Interesse ihrer Entschädigung nach einem Kfz-Unfall einen Rechtsbeistand neben einem unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Auch diese Kosten werden im Rahmen der Schadensabwicklung von der Versicherung übernommen.

 

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© Sebastian Betzholz