Erklärung der wichtigsten Begriffe

 

 

Wie verhalte ich mich ansonsten beim Unfall?
Sicher sie die Unfallstelle gemäß der STVO ab, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Rufen sie die Polizei und ggf. den Notarzt, wenn es sich um Verletzte handelt.
Kümmern sie sich um Verletzte und leisten sie ggf Erste Hilfe, bevor Rettungskräfte eintreffen.

Welche Daten soll ich beim Unfall aufnehmen?
Bei Unfall ist es ratsam folgende Daten aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen:
• Fahrzeug, Fahrzeughalter und Kennzeichen des Unfallgegners
• Personalien des Fahrers
• Versicherung des Unfallgegners
• Ort und Zeit des Unfalls

• Namen von möglichen Zeugen
• Notieren sie sich den Unfallhergang solange dieser noch im Gedächtnis klar präsent ist - fertigen sie hierzu auch eine Unfallskizze an

Wie verhalte ich mich bei der Frage nach dem Schuldanerkenntnis?
Lassen sie sich eine Schuldanerkenntnis unterschreiben, wenn die Gegenseite eindeutig schuld ist. Achten sie auch beim Ausfüllen des polizeilichen Erfassungsbogen darauf, dass sie nicht als Unfallverursacher genannt werden. Falls Sie Zweifel an ihrem Schuldeingeständnis haben, unterzeichnen sie kein Schuldbekenntnis!

Was sind die nächsten Schritte, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde?
1. Suchen sie sich einen Kfz-Sachverständiger ihres Vertrauen, der für sie den Schaden aufnimmt und alle weiteren Details mit ihrer Versicherung oder ihrem Anwalt einleitet und klärt.

2. Gehen sie zu der Werkstatt ihres Vertrauens. Sie haben die freie Wahl als Geschädigter den Unfall da reparieren zu lassen, wo sie es möchten
3. Wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegner ihnen eine Abwicklung im Rahmen des "Schadensmanagments" oder mit einer Reparaturfreigabe anbietet, müssen sie sich klar sein, dass sie somit die Abwicklung des Unfallschadens aus den eigenen Händen geben. Eventuelle Spätschäden sind hierdurch nicht abgedeckt.

Habe ich Anrecht auf einen Rechtsanwalt?
Sie haben als Unfallgeschädigter das Anrecht auf einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens. Dieser sorgt für die durchsetzung ihrer materiellen (Fahrzeug) und ggf. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu tragen (Schaden größer als 767 € (Bagatellschadensgrenze)).

Ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt gleichzusetzen mit einem Gutachten eines Kfz Sachverständigen?
Nein. Ein Gutachten dient zur Beweissicherung. Sollten bei der Reparatur unentdeckte Schäden sichtbar werden, sind diese nicht im Kostenvoranschlag der Werkstatt erfasst und müssen nicht bedingungslos durch die Versicherung übernommen werden. Die Werkstatt kann somit auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Bei einem Gutachten, wird eine Nachbesichtigung des aufgedeckten Schadens eingeleitet, welche zu einem Nachtrag zum ursprünglichen Gutachten nachgereicht wird und regulierungspflichtig ist.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen, solange mein Wagen repariert wird?
Wenn sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffenheit eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenn sie berufsbedingt nicht auf ihr Fahrueg angewiesen sind, steht ihnen anstatt eines Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die jeweilige Dauer der Reparatur bzw. die Höhe des Nutzungsausfalls kann durch den Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

Kfz-Sachverständiger Flyer
Im Anhang ein paar Leistungen und Informationen zum downloaden
Flyer _Stand 2011.pdf
PDF-Dokument [249.9 KB]

Kfz-Gutachter

Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Betzholz

Kfz-Sachverständiger

für Kraftfahrzeugschäden

und -bewertungen

 

Mitglied im Verband für freie

Kfz-Sachverständige e.V.

 

Kontakt:

Römerstraße 208C

41462 Neuss (Neuss Furth)

 

Tel. 02131 - 4778670

Mobil 0178 - 6619508

 

Info@Kfz-Gutachter-Betzholz.de

 

Termine nur nach vorheringer telefonischer Absprache.

 

 

Online seit dem 19.09.2010

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